vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragsauslegung; Bedeutung von Honorarordnungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/103bbl 2016, 111 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 914 ABGB

Eine von einer Kammer erlassene Honorarordnung ist bei der Vertragsauslegung nicht zu berücksichtigen, wenn sie von den Parteien weder vereinbart wurde noch eine entsprechende Verkehrsübung besteht, sodass die Honorarordnung nicht als taugliche Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte