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Landwirtschaftliches Wohnhaus; Bauausführung; Ausführungsfristen; Bauvollendung; Betriebsaufnahme; Erlöschen der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2016/93bbl 2016, 106 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 19 Abs 2 Z 6 nö BauO 1996, § 24 Abs 1 nö BauO 1996, § 19 Abs 2 Z 1a nö ROG 1976, § 19 Abs 4 nö ROG 1976

Wird der im „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ bewilligte landwirtschaftliche Betrieb nicht innerhalb der Bauausführungsfrist von 5 Jahren aufgenommen, erlischt das Recht aus der Baubewilligung (hier: für die Errichtung eines Wohnhaus).

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