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Feuerbestattungsanlage; Flächenwidmung „Industriegebiet“; „Sondergebiet“; Sonderwidmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/91bbl 2016, 106 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 14 Abs 3 lit d bgld RPlG 1969, § 14 Abs 3 lit h bgld RPlG 1969, § 32 Abs 1 bgld LeichenbestattungsG, § 32 Abs 3 bgld LeichenbestattungsG

Die Errichtung einer Feuerbestattungsanlage (hier: Verbrennungsanlage ohne Verabschiedungsräume) ist im „Bauland – Industriegebiet“ zulässig und erfordert keine Sondergebietswidmung.

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