vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht frostbeständige (Flussbau-) Steine; Aufklärungspflicht; Eignungszusage

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/73bbl 2016, 63 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 871 ABGB, § 922 ABGB, § 1295 ABGB

Den Verkäufer einer Ware trifft nur dann eine besondere Aufklärungs- und Warnpflicht, wenn diese entweder vertraglich übernommen wurde oder sich gemäß der Verkehrssitte oder aufgrund eines Handelsbrauchs als nötig erweist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte