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Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaft“; Verwendungszweckänderung; Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft; Buschenschank

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/68bbl 2016, 60 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 28 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 18 Abs 3 vlbg RPlG 1996, § 2 Abs 4 GewO, § 2 Abs 9 GewO

Die Errichtung eines Buschenschanks ist – ausgenommen die Bewirtung im Rahmen der Almbewirtschaftung (§ 2 Abs 4 Z 10 GewO 1994) – auf einem Grundstück mit der Widmung „Freifläche Landwirtschaft“ unzulässig.

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