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Mindestabstand; Vordach; untergeordneter Teil; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/66bbl 2016, 59 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 5 Abs 5 lit c vlbg BauG 2001

Vordächer in der Gesamtlänge von 11 m und mit einer Ausladung von 1,20 m an einem 36,40 m langen Haus sind keine untergeordneten Teile.

VwGH, 25.11.2015, 2013/06/0240

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