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Werbe- und Ankündigungseinrichtungen; Werbedreiecksständer; Begriff „Errichtung“; anzeigepflichtige Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/60bbl 2016, 54 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 20 Z 3 lit a stmk BauG 1995, § 45 Abs 1 Z 2 stmk BauG 1995

Die Aufstellung von zusammenklappbaren, leicht transportablen Werbedreiecksständern ist baurechtlich anzeigepflichtig.

Auch die Aufstellung zeitlich begrenzt genutzter Werbe- und Ankündigungsanlagen stellt eine „Errichtung“ iSd stmk BauG dar.

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