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Außenwände; Brandschutzwand; Feuerwiderstandsklasse; Material; Baufreiheit; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/55bbl 2016, 53 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 26 Abs 1 Z 4 stmk BauG 1995, § 52 Abs 2 stmk BauG 1995

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht, dass eine brandabschnittsbildende Wand einer Garage an der Grundgrenze mit einem bestimmten Material ausgeführt wird.

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