vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begriff „Wohngebäude“; Kinder- und Jugendhilfe-Wohngruppe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/53bbl 2016, 52 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 22 Abs 1 oö ROG 1994

Der Begriff „Wohngebäude“ ist im Sinn des gewöhnlichen Sprachgebrauches zu verstehen.

Dies bedeutet, dass einerseits ein bloßes Übernachten oder ein auch nur länger dauernder Aufenthalt im Gebäude davon nicht erfasst ist, wenn damit nicht auch eine Haushaltsführung verbunden ist, und andererseits auch Gebäude mit einem besonderen Verwendungszweck, bezüglich dessen das Wohnen in den Hintergrund tritt (wie zB Pflegeheime oder Krankenhäuser), nicht als Wohngebäude zu qualifizieren sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte