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Bauplatzerklärung; Antragserfordernis

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/50bbl 2016, 51 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 11 Abs 2 nö BauO 1996, § 23 Abs 3 nö BauO 1996

Bei den in § 23 Abs 3 nö BauO aufgezählten Bauvorhaben ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Bauplatzerklärung auszusprechen, ohne dass es hiefür eines Antrages bedarf.

VwGH, 17.12.2015, 2013/05/0101

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