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Lichteinfall; Aussicht; Schattenbildung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2016/45bbl 2016, 49 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung eines bestimmten Lichteinfalles.

Nachbarn haben weder ein Recht auf eine bestimmte Aussicht noch auf Freihaltung von Schattenbildung.

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