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Warnpflichten beim Werkvertrag, Kausalitätserfordernis beim Mitverschulden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/39bbl 2016, 25 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 1168 ABGB, § 1304 ABGB

Mehrere zur Herstellung desselben Werks bestellte Unternehmer treffen – auch ohne Bestellung eines Generalunternehmers – im Rahmen ihrer Kooperationsverpflichtung Warnpflichten, wenn die Untauglichkeit des bestellten Produkts erkennbar gewesen ist. Sie haften bei Warnpflichtverletzung solidarisch, wenn ihr Anteil am Gesamtschaden nicht ermittelbar ist.

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