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Weiterverrechnung des Baurechtszinses

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/31bbl 2016, 22 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 1120 ABGB, § 3 BauRG, § 5 BauRG, § 9 BauRG, § 14 WGG

Im Fall eines Kettenbaurechtsvertrags ist die Bauberechtigte noch vor Intabulation des neuen Baurechts ab dem vereinbarten Stichtag zur Weiterverrechnung des Bauzinses an den Nutzungsberechtigten berechtigt.

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