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Baubewilligungsfreie Maßnahmen; Mitteilungspflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/9bbl 2016, 12 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 1 sbg BauPolG, § 2 Abs 1 Z 8 sbg BauPolG, § 2 Abs 2 Z 14 sbg BauPolG

Die Errichtung von Flutlichtbauwerken und Tribünenanlagen ist unabhängig davon, ob solche Anlagen als „Bau“ oder „Bauten“ im Sinn des § 1 sbg BauPolG zu qualifizieren sind, baubewilligungspflichtig.

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