vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gartenhaus; Taubenzucht; Änderung des Verwendungszweckes; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/231bbl 2015, 261 Heft 6 v. 1.12.2015

BauO 1994 § 2 Z 36, BauO 1994 § 24 Abs 1 Z 3, oö BauO 1994 § 50 Abs 4, oö ROG 1994 § 22 Abs 1

Die Benützung eines Gartenhauses für die Taubenzucht (hier: mit mindestens 20 Tauben) stellt eine Änderung des Verwendungszweckes des Gebäudes dar und ist baubewilligungspflichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte