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Schweinehaltung; Holzunterstand; Gebäude; bauliche Anlage; bautechnische Kenntnisse; bewilligungsfreie Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/226bbl 2015, 258 Heft 6 v. 1.12.2015

krnt BauO 1996 § 7 Abs 1, krnt BauO 1996 § 7 Abs 3, krnt BauO 1996 § 7 Abs 4, krnt BauO 1996 § 36

Ein Holzunterstand mit der Abmessung von 2 m (l) x 1 m (b) x 1 m (h) ist weder als Gebäude noch als bauliche Anlage (im Sinn der krnt BauO) zu qualifizieren.

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