Pkt 8.2.2.3. und 6.4.3.Ö-Norm B 2110
Die Anerkennungsfiktion gemäß Pkt 8.2.3. der Ö-Norm B 2110 gilt nur für Regiebestätigungen gemäß Pkt 6.4.3., somit für tägliche Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber binnen einer Frist von sieben Tagen zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes übergeben wurden. Reine Leistungsaufzeichnungen, die als Regieberichte bezeichnet werden, fallen nicht darunter.