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Eigentumserwerb durch und Vereinbarung über Bauführung; Räumungsklage

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/197bbl 2015, 223 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 418, ABGB § 523, ABGB § 833

Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB aus.

Auch ein Miteigentümer allein ist berechtigt, die Räumungsklage zu erheben.

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