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Nichteinhaltung des gesetzlichen Bauwich; „unverhältnismäßige“ Verbesserung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/196bbl 2015, 222 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 932

Der vom Unternehmer zu leistende Aufwand ist dann unverhältnismäßig, wenn der Vorteil, den die Beseitigung des Mangels dem Besteller gewährt, gegen den für die Beseitigung erforderlichen Aufwand an Kosten und Arbeit so geringwertig

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