wr BauO § 134a Abs 1
Fragen der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes ebenso wie Fragen der Versickerung des Regenwassers bzw der Ableitung von Niederschlagswässern begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.
wr BauO § 134a Abs 1
Fragen der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes ebenso wie Fragen der Versickerung des Regenwassers bzw der Ableitung von Niederschlagswässern begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.