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Stellungnahme; Privatgutachten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/189bbl 2015, 219 Heft 5 v. 1.10.2015

wr BauO § 81 Abs 6, wr BauO § 85, AVG § 52

Bei einer Stellungnahme der Partei zum Gutachten eines Amtssachverständigen handelt es sich auch dann um kein Privatgutachten auf gleichen fachlichem Niveau, wenn sich die Partei dabei eines Fachmannes (hier: Architekt) bedient.

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