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Nicht raumbildende Gebäudeteile; Sonnenschutzflügel; Dachvorsprung; Baulinie; Belichtung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/187bbl 2015, 217 Heft 5 v. 1.10.2015

wr BauO § 81 Abs 6, wr BauO § 83 Abs 1 lit g

Das Überschreiten der Baulinie (hier: um 80 cm) durch einen auskragenden, aus Metall-Lamellen bestehenden Sonnenschutzflügel ist zulässig.

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