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Reitplatz; Geländeveränderung; bauliche Anlage; baubewilligungspflichtige Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/177bbl 2015, 211 Heft 5 v. 1.10.2015

stmk BauG 1995 § 4 Z 13, stmk BauG 1995 § 19 Z 5

Ein Reitplatz (hier: mit einer Fläche von 22 m x 60 m), bei dem die Humusschicht abgezogen sowie eine Schotter- und Sandschicht aufgebracht und eine bestehende Drainage saniert wird, ist baubewilligungspflichtig.

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