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Bebauungsplan; Kfz-Stellplätze in Tiefgarage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/168bbl 2015, 208 Heft 5 v. 1.10.2015

krnt BauO 1995 § 23 Abs 3

Die Regelung im Bebauungsplan, dass für mindestens die Hälfte der erforderlichen Anzahl der PKW-Stellplätze eine Tiefgarage vorzusehen ist, berührt keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.

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