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Baulandmobilisierung und Erhalt des Naturraumes durch ex lege Rückwidmung, Besteuerung und Abschöpfung „übermäßiger“ Wertsteigerung

AufsätzeAngelika Götzl , Christian Schnellingerbbl 2015, 201 Heft 5 v. 1.10.2015

Divergierende Nutzungsinteressen an der begrenzten Ressource Grund und Boden in Einklang zu bringen und die Lebensqualität für künftige Generationen zu bewahren, kann nur durch eine zukunfts- und umsetzungsorientierte Raumplanung erreicht werden. Das sbg ROG 2009 nennt als Ziele ua die Schaffung von leistbarem Wohnraum sowie den Erhalt einer lebensfähigen Landwirtschaft und von Natur- und Erholungsraum. Diesen öffentlichen Interessen steht das Halten von als Bauland gewidmeten „Spekulationswiesen“, als Einzelinteresse, entgegen. Durch die Normierung einer ex lege Rückwidmung bei nicht fristgerechter Bebauung mit geeigneter Fristsetzung würde Bauland mobilisiert und eine nachhaltige Raumnutzung gefördert. Als Alternative sollte Grundeigentümern das Optieren zum Beibehalten der Baulandwidmung unter zweckgebundener, prozentueller Abschöpfung der „übermäßigen“ Wertsteigerung der Liegenschaft, zu Gunsten der Wohnbauförderung, ermöglicht werden.

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