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Redlichkeit bei Ersitzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/160bbl 2015, 188 Heft 4 v. 1.8.2015

ABGB § 328, ABGB § 1460, ABGB § 1477

Die Redlichkeit des Besitzes wird gemäß § 328 ABGB vermutet. Ein allfälliger Wegfall der Redlichkeit nach vollendeter Ersitzung schadet nicht.

OGH, 24.03.2015, 10 Ob 11/15p

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