ABGB § 328, ABGB § 1460, ABGB § 1477
Die Redlichkeit des Besitzes wird gemäß § 328 ABGB vermutet. Ein allfälliger Wegfall der Redlichkeit nach vollendeter Ersitzung schadet nicht.
OGH, 24.03.2015, 10 Ob 11/15p
ABGB § 328, ABGB § 1460, ABGB § 1477
Die Redlichkeit des Besitzes wird gemäß § 328 ABGB vermutet. Ein allfälliger Wegfall der Redlichkeit nach vollendeter Ersitzung schadet nicht.
OGH, 24.03.2015, 10 Ob 11/15p