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Voraussetzungen der Einräumung eines Notwegs

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/158bbl 2015, 187 Heft 4 v. 1.8.2015

NWG § 2 Abs 1

Ein obligatorisches Wegerecht steht ebenso wie eine prekaristisch gewährte Nutzung der Einräumung eines Notwegs nicht entgegen. Ein Verhalten, das faktisch zum Widerruf eines Präkariums geführt hat, kann daher nicht als auffallend sorgloses Verhalten im Sinn von § 2 Abs 1 NWG angesehen werden.

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