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Autoreparaturwerkstätte; Bestandsbauten im Grünland; Verwendungszweckänderung; raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2015/98bbl 2015, 131 Heft 3 v. 1.6.2015

sbg ROG 2009 § 46 Abs 2

Die Ausnahmebestimmung des § 46 Abs 2 sbg ROG ist grundsätzlich restriktiv auszulegen.

Die gebotene restriktive Auslegung darf allerdings nicht derart eng vorgenommen werden, dass sie praktisch nie zur Anwendung gelangen kann.

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