vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitskräfteüberlassung; Unfall auf Baustelle; Dienstgeberhaftungsprivileg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/77bbl 2015, 91 Heft 2 v. 1.4.2015

ASVG § 333, AÜG § 7

Der Beschäftige kann bei einem Arbeitsunfall eines ihm überlassenen Arbeitnehmers auch

gegenüber dem Überlasser das Haftungsprivileg des § 333 ASVG entgegenhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte