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Schadensminderungspflicht; billigere Reparaturmöglichkeit; unzulässige Herauslösung eines Schleifenkastens aus Abbruchmauerwerk und daraus resultierender Stromausfall im Verteilernetz eines Energieversorgers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/73bbl 2015, 88 Heft 2 v. 1.4.2015

ABGB § 1304

Der Geschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er schuldhaft Handlungen unterlässt, die von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären und die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern.

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