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Werkvertrag; Material unter Eigentumsvorbehalt; Eigentumsübergang; Insolvenz des Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/70bbl 2015, 87 Heft 2 v. 1.4.2015

ABGB § 367, ABGB § 1063, ABGB § 1165, ABGB § 1166

Soll das Werk aus Material, das der Unternehmer selbst geliefert hat, hergestellt werden, ist dieser verpflichtet, dem Besteller auch das Eigentum an der hergestellten Sache zu verschaffen.

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