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Auslegung der Ausschreibung; unbehebbarer Mangel; Bieterlücke; Leitprodukt

RechtsprechungVergaberechtbbl 2015/39bbl 2015, 41 Heft 1 v. 1.2.2015

BVergG 2006 § 98 Abs 7, BVergG 2006 § 106 Abs 7, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7

Bloß aus der Nennung des Herstellers, der eine Vielzahl von Produkten anbietet, steht noch nicht fest, welches konkrete Produkt der Zuschlagsempfänger einsetzen würde.

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