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Kapelle; bauliche Anlage; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/215bbl 2014, 257 Heft 6 v. 1.12.2014

tir BauO 2011 § 1 Abs 3 lit o, tir BauO 2011 § 21 Abs 1 lit e, tir BauO 2011 § 57 Abs 1 lit a

Die Errichtung einer Kapelle (hier: auf einer Natursteinstützmauer mit 2 Holzsäulen, im Flächenausmaß von 3 x 4 m, abgedeckt mit einem Pultdach) ist baubewilligungspflichtig.

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