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Parteistellung der Nachbarn; Immissionsbereich; Ermittlungspflichten; Projektunterlagen; Sachverständigengutachten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/202bbl 2014, 250 Heft 6 v. 1.12.2014

krnt BauO 1996 § 23 Abs 2 lit a, AVG § 37

„Anrainer“ sind nicht nur die unmittelbaren Anrainer, sondern alle Nachbarn, deren Grundstücke im Einflussbereich des Vorhabens liegen.

Die Beurteilung der potentiellen Betroffenheit von Anrainern (zB durch Immissionen) kann nur auf Grund vollständiger und mängelfreier Projektunterlagen erfolgen.

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