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Öffentlicher Bauauftrag; Mietvertrag; rechtliche Qualifizierung; Hauptgegenstand

RechtsprechungVergaberechtbbl 2014/200bbl 2014, 225 Heft 5 v. 1.10.2014

Art 1 lit a RL 93/37/EWG , Art 1 Buchst a Z iii der RL 92/50

Damit ein „öffentlicher Bauauftrag“ im Sinne der RL 93/37/EWG angenommen werden kann, muss die Errichtung des geplanten Gebäudes den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen genügen.

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