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Abbruchbescheid; Auflösung Bestandvertrag; Prüfung einer möglichen Umwidmung des Grundstückes zur Erlangung einer nachträglichen Baubewilligung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/187bbl 2014, 220 Heft 5 v. 1.10.2014

ABGB § 1096, ABGB § 1112, MRG § 29

Der von der Verwaltungsbehörde verfügte Abbruch der Baulichkeit, die Bestandgegenstand ist, bewirkt nur und erst dann gemäß § 1112 ABGB die Auflösung des Bestandvertrags, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können oder vom Bestandgeber nicht beseitigt werden müssen.

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