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Ausnahmebewilligung von den Bauvorschriften; Aufzuganlage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/177bbl 2014, 215 Heft 5 v. 1.10.2014

wr BauO § 69, wr BauO § 134a Abs 1 lit e

Immissionen, die sich aus der Benützung eines Bauwerkes zu Wohnzwecken ergeben, sind zulässig.

Die Benützung eines Bauwerkes zu Wohnzwecken umfasst auch zulässige Wohnnebennutzungen (hier: Aufzug, der zur zeitgemäßen Erschließung von Wohnungen dient).

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