vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bebauungsplan; zulässige Anzahl der Geschosse; Geschosshöhe

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/166bbl 2014, 209 Heft 5 v. 1.10.2014

sbg ROG 2009 § 57 Abs 2

Ein Geschoss bis zu einer maximalen Höhe von 6,99 m ist nur als ein Geschoss zu zählen.

In einem Geschoss müssen nicht alle Bereiche auf einer Ebene liegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte