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Einsturzgefahr; Gefahr für Leben und Gesundheit; baupolizeiliche Aufträge; Benützungsverbot; Sicherungsmaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/164bbl 2014, 209 Heft 5 v. 1.10.2014

oö BauO 1994 § 48 Abs 2, oö BauO 1994 § 48 Abs 7

Das Benützungsverbot gem § 48 Abs 7 oö BauO stellt eine spezielle Sicherungsmaßnahme dar, die die Vorschreibung weiterer Sicherungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 48 Abs 2 oö BauO unzulässig macht.

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