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Baubewilligung; Gemeinderat; Beschlusserfordernisse bei Kollegialorganen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/157bbl 2014, 205 Heft 5 v. 1.10.2014

bgld GemO 2003 § 83

Der Gemeinderat (hier: als Baubehörde II. Instanz) hat nicht nur den Spruch der Entscheidung, sondern auch zumindest die Grundsätze einer Begründung der Beschlussfassung zu unterziehen.

LVwG Burgenland, 15.05.2014, E GB5/08/2014.008/002

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