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Bebauungsplan; Bauklasse; Gleichheitssatz

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/134bbl 2014, 162 Heft 4 v. 1.8.2014

wr BauO § 1 Abs 2 Z 14, B-VG Art 7

Die Festlegung einer im Vergleich zu den benachbarten Grundstücken niedrigeren Bauklasse kann mit dem öffentlichen Interesse am Ortsbildschutz (hier: im Zusammenhang mit einem architektonisch historisch wertvollen Gebäude) durchaus gerechtfertigt werden.

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