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Bauführung im Nahebereich von Seveso-II-Anlagen; Änderung des Verwendungszweckes; Verschlimmerung der Unfallfolgen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/124bbl 2014, 156 Heft 4 v. 1.8.2014

oö BauO 1994 § 35 Abs 1 Z 3

Bei der Frage, ob sich das Risiko eines Unfalls vergrößern oder sich die Folgen eines Unfalls verschlimmern können, ist nicht auf die tatsächlichen (hier: nicht konsentierten) Umstände, sondern auf den Baukonsens vor dem gegenständlichen Bauvorhaben abzustellen.

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