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Baupolizeilicher Auftrag ohne Rechtsgrundlage; Zuwiderhandeln keine Verwaltungsübertretung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/118bbl 2014, 154 Heft 4 v. 1.8.2014

BauG 1997 § 25, BauG 1997 § 26, BauG 1997 § 28, BauG 1997 § 34 bgld

Ein baupolizeilicher Auftrag, mit dem einem Grundstückseigentümer aufgetragen wird, ein bereits errichtetes Gebäude „nachträglich genehmigen zu lassen“, ist rechtlich nicht vorgesehen.

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