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Rissbildung am Nachbargebäude durch Baustellen(schwer)verkehr; Sonderrechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümer und Störer; öffentliche Straße

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/102bbl 2014, 125 Heft 3 v. 1.6.2014

ABGB § 364, ABGB § 365, ABGB § 366

Das Baulärmprivileg umfasst zwar grundsätzlich auch zu- und abfahrende Baufahrzeuge, nicht jedoch andere von einer Baustelle ausgehende Immissionen.

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