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Dacherneuerung; Dachtausch; Walmdach; Pultdach; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/98bbl 2014, 125 Heft 3 v. 1.6.2014

wr BauO § 60 Abs 1 lit a

Wird bei einem Dachaustausch (hier: Pultdach anstatt Walmdach) die Kubatur vergrößert, dann ist die Dacherneuerung als „Zubau“ in waagrechter und/oder lotrechter Richtung bewilligungspflichtig.

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