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Bebauungsplan; Ausnutzbarkeit des Bauplatzes; geringfügige Abweichungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/88bbl 2014, 120 Heft 3 v. 1.6.2014

BauO 1994 § 31 Abs 4, BauO 1994 § 36 Abs 1 oö

§ 36 Abs 1 oö BauO stellt gegenüber den allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben eine Ausnahmebestimmung dar und muss als solche restriktiv interpretiert werden.

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