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Provision des Maklers

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/75bbl 2014, 76 Heft 2 v. 1.4.2014

MaklerG § 7

Gemäß § 7 MaklerG entsteht der Provisionsanspruch des Maklers mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes, wobei eine Punktation gemäß § 885 ABGB ausreicht. Ist die Wirksamkeit des Vertrages allerdings von einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig, erwirbt der Makler seinen Anspruch erst mit Erteilung der Genehmigung. Dass das Geschäft

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