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Ersatz bei Selbstverbesserung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/69bbl 2014, 75 Heft 2 v. 1.4.2014

ABGB § 932 Abs 2, ABGB § 932 Abs 4

Der Überträger eines Miteigentumsanteils haftet dem Übernehmer für die Zusage der Freiheit des Anteils von Rechten Dritter – mit Ausnahme bestehender Bestandrechte – wenn einem Bestandnehmer

Seite 75


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