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Abbruchbescheid; Ersatzvornahme; Fahrnisse Dritter im Abbruchgebäude; gesonderte Vollstreckungsverfügung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/64bbl 2014, 72 Heft 2 v. 1.4.2014

VVG § 2, VVG § 4

Ein baupolizeilicher Abtragungsauftrag ist auch dann vollstreckbar, wenn das Gebäude noch von Personen bewohnt wird und mit Fahrnissen ausgestattet ist, und zwar auch ohne dass es einer vorgängigen, durch gesonderte Vollstreckungsverfügung angeordneten zwangsweisen Räumung bedarf.

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