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Berichtigung; Angebotsfrist; Anfechtungsfrist; Bestandskraft; Ausschreibung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2014/42bbl 2014, 36 Heft 1 v. 1.2.2014

wr VRG 2007 § 24 Abs 4, BVergG 2006 § 90 Abs 1

Mit einer Berichtigung und einer damit verbundenen Verlängerung der Angebotsfrist wird die bereits eingetretene Bestandskraft der Ausschreibung nicht zur Gänze wieder beseitigt.

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